Ratgeber
Pflegehelferkurs oder Angehörigenkurs: die Unterschiede
Für pflegende Angehörige kommen zwei Bildungswege infrage. Ein Angehörigenkurs bereitet auf die Pflege einer bestimmten Person zu Hause vor. Ein allgemeiner Pflegehilfekurs ist breiter angelegt und kann auch für Tätigkeiten in anderen Gesundheitseinrichtungen relevant sein.
Kurzantwort: Es sind zwei unterschiedliche Bildungswege
Ein Kurs für pflegende Angehörige und ein allgemeiner Pflegehilfekurs verfolgen nicht dasselbe Ziel. Der Angehörigenkurs ist auf die Pflege einer konkreten nahestehenden Person in deren Haushalt ausgerichtet. Der allgemeine Pflegehilfekurs vermittelt dagegen Grundlagen für Einsätze bei verschiedenen pflegebedürftigen Menschen und in unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen.
Spitex Schweiz bezeichnet einen anerkannten Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung als Mindestanforderung in den von ihr beschriebenen Branchenregeln. Gleichwertige Ausbildungen für pflegende Angehörige dürfen auf einen einzelnen Haushalt fokussieren. Ihr Abschluss berechtigt deshalb nicht automatisch zu einer Tätigkeit als Pflegehilfe in anderen Einrichtungen.
Welcher Weg für Sie passt, hängt von Ihrer Situation ab. Entscheidend sind die Vorgaben des Wohnkantons, der anstellenden Spitex und eines anwendbaren Administrativvertrags. Ebenso wichtig ist Ihre längerfristige Absicht: Möchten Sie ausschliesslich eine nahestehende Person pflegen oder später auch ausserhalb dieses Haushalts arbeiten?
Kursvergleich: Zweck, Praxis und Reichweite
Die Bezeichnung eines Kurses allein reicht für einen Vergleich nicht aus. Prüfen Sie, welche Anerkennung vorliegt, wo der Praxistransfer stattfindet und für welche Tätigkeiten das Zertifikat verwendet werden kann. Die folgende Übersicht zeigt die Grundlogik der beiden Wege. Konkrete Angebote können zusätzliche Bedingungen enthalten.
Stand: 12. Juli 2026. Anerkennungen und kantonale Vorgaben können sich ändern.
Was der 100-Lektionen-Angehörigenkurs vermittelt
Der Lehrgang Pflegende Angehörige SRK umfasst gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen und dem Schweizerischen Roten Kreuz insgesamt 100 Lektionen. Davon entfallen 84 Lektionen auf Theorie und 16 Lektionen auf ein Coaching vor Ort. Dieses Coaching findet zu Hause bei der betreuten Person statt und verbindet die Lerninhalte mit der konkreten Pflegesituation.
Zu den beschriebenen Kompetenzbereichen gehören Kommunikation und Zusammenarbeit, Grundpflege in stabilen Situationen gemäss Pflegeplanung, Gesundheitsförderung, Prävention, administrative Aufgaben und Arbeitsorganisation. Lernkontrollen sowie eine Kompetenzbeurteilung durch eine verantwortliche diplomierte Spitex-Pflegefachperson gehören zum Lehrgang.
Diese Ausrichtung ist eine Stärke, wenn Sie eine bestimmte Person pflegen. Sie ist zugleich eine klare Grenze. Spitex Schweiz hält fest, dass Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger, haushaltsbezogener Kurse nicht allein aufgrund dieses Abschlusses in anderen Gesundheitseinrichtungen tätig sein dürfen. Das Zertifikat ist daher nicht mit einem allgemein einsetzbaren Berufsabschluss gleichzusetzen.
Was beim allgemeinen Pflegehilfekurs anders ist
Ein allgemeiner Pflegehilfekurs ist für einen breiteren Einsatz gedacht. Er vermittelt Grundlagen, damit Pflegehelfende Gesundheitsfachpersonen im Alltag unterstützen können. Der Praxisteil findet nicht nur im eigenen Haushalt statt, sondern in einem professionellen Umfeld mit verschiedenen Klientinnen und Klienten.
OdASanté ist für die Anerkennung allgemeiner Kurse in Pflegehilfe zuständig. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Mindestanforderungen für neue oder erneuerte Anerkennungen. Vorgesehen sind 120 Lernstunden zu je 60 Minuten, mindestens 60 Prozent Präsenzunterricht, ein obligatorisches Praktikum von 120 Stunden und eine Abschlussprüfung von 120 Minuten. Das Praktikum muss in einer geeigneten Gesundheitsinstitution stattfinden. Einsätze im eigenen Haushalt oder in der eigenen Angehörigenpflege zählen dafür nicht.
Bereits anerkannte Kurse bleiben während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 gültig. Kursanbieter müssen innerhalb dieser Frist eine erneute Anerkennung nach den neuen Standards abschliessen. Für Interessierte bedeutet das: Ein Kurs, der 2026 korrekt anerkannt ist, wird nicht allein durch den Systemwechsel am 1. Januar 2027 wertlos. Trotzdem sollten Sie vor der Anmeldung den aktuellen Anerkennungsstatus und den vorgesehenen Übergang schriftlich prüfen.
Anerkannt ist nicht dasselbe wie allgemein einsetzbar
Bei Kurswerbung werden Begriffe wie anerkannt, zertifiziert oder gleichwertig teilweise nebeneinander verwendet. Sie beantworten aber unterschiedliche Fragen. Ein Angehörigenkurs kann von den Spitex-Verbänden als gleichwertige Ausbildung für angestellte pflegende Angehörige anerkannt sein und trotzdem nur auf einen Haushalt ausgerichtet bleiben. Ein allgemeiner Pflegehilfekurs kann von OdASanté anerkannt sein und eine breitere berufliche Verwendung ermöglichen.
Spitex Schweiz veröffentlicht eine Liste der anerkannten Anbieter von Kursen für angestellte pflegende Angehörige. Diese Liste ist zeitgebunden und kann erweitert oder verändert werden. Für allgemeine Kurse in Pflegehilfe verweist Spitex Schweiz auf die anerkannten Bildungsangebote von OdASanté. Verlassen Sie sich deshalb nicht nur auf ein Logo oder den Namen des Bildungsanbieters.
Bitten Sie vor der Anmeldung um eine schriftliche Antwort auf drei Punkte: Wer anerkennt den konkreten Kurs? Für welchen Einsatzbereich gilt das Zertifikat? Akzeptieren der Wohnkanton und die anstellende Spitex genau diesen Abschluss? So vermeiden Sie, dass ein formal vorhandenes Zertifikat für Ihre geplante Anstellung oder eine spätere berufliche Tätigkeit nicht ausreicht.
Die Jahresfrist ist keine Kursdauer
Die häufig genannte Ausbildung innerhalb eines Jahres bedeutet nicht, dass der Kurs ein Jahr dauert. Nach den im Bundesratsbericht beschriebenen Administrativverträgen muss ein Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung innerhalb eines Jahres ab Anstellungsbeginn absolviert werden. Ein Teil der Organisationen verlangt die Qualifikation bereits vor Stellenantritt oder setzt eine weitergehende Ausbildung voraus.
Diese Branchenregel ist nicht mit einer schweizweit identischen gesetzlichen Vorgabe für jede Spitex gleichzusetzen. Der Bundesratsbericht hält fest, dass ein Beitritt zu den Administrativverträgen keine allgemeine Zulassungsvoraussetzung ist. Kantone können eigene Anforderungen festlegen, und Arbeitgeber können strengere Bedingungen vereinbaren. Die konkrete Frist muss deshalb im Arbeitsvertrag oder in einer verbindlichen Zusatzvereinbarung stehen.
Klären Sie auch, was geschieht, wenn ein Kurs nicht rechtzeitig beendet werden kann. Krankheit, fehlende Kursplätze, ein verschobenes Praktikum oder das Ende des Pflegefalls können den Ablauf beeinflussen. Eine mündliche Aussage wie «das lösen wir später» bietet wenig Sicherheit. Verlangen Sie eine klare Regelung zu Frist, Unterstützung, Nachholmöglichkeiten und Folgen.
Quellen: [5]
Kurskosten und Lernzeit gehören in die Vertragsprüfung
Es gibt keine einheitliche Regel, nach der jede Spitex sämtliche Kurskosten übernimmt. Ob und in welchem Umfang die Spitex Kurskosten übernimmt, richtet sich nach ihrem aktuellen Angebot und dem konkreten Vertrag. Aus den bundesrechtlichen Quellen lässt sich keine allgemeine Kostenübernahmepflicht ableiten. Auch Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Reiseauslagen und eine notwendige Betreuung der gepflegten Person können zusätzliche Kosten verursachen.
Fragen Sie getrennt nach Kurskosten und Arbeitszeit. Eine Kostenübernahme sagt noch nicht, ob Präsenzunterricht, Selbststudium, Coaching, Prüfung oder Praktikum als bezahlte Arbeitszeit gelten. Beim allgemeinen Pflegehilfekurs ist ausserdem zu klären, wer einen geeigneten Praktikumsplatz organisiert. OdASanté weist darauf hin, dass die Organisation grundsätzlich bei den Teilnehmenden liegt, der Kursanbieter den Einsatz aber prüfen und transparent über seine Unterstützung informieren muss.
Lesen Sie mögliche Rückzahlungsklauseln genau. Relevant ist, ob Sie Kurskosten zurückzahlen müssten, wenn Sie kündigen, der Pflegefall endet oder die betreute Person in ein Heim eintritt. Lassen Sie sich erklären, welcher Betrag mit der Zeit abnimmt und welche Ereignisse von einer Rückzahlung ausgenommen sind. Eine verbindliche Prüfung Ihrer konkreten Klausel kann eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle übernehmen.
So wählen Sie den passenden Bildungsweg
Beginnen Sie nicht mit dem Kursnamen, sondern mit Ihrem Ziel. Wenn Sie ausschliesslich eine nahestehende Person in einer stabilen Pflegesituation betreuen und die Spitex einen anerkannten Angehörigenkurs akzeptiert, kann der haushaltsbezogene Weg passend sein. Er verbindet Theorie mit Coaching in Ihrem tatsächlichen Pflegealltag.
Wenn Sie später bei anderen Menschen, in einer anderen Spitex oder in einer weiteren Gesundheitseinrichtung arbeiten möchten, sollten Sie die breitere Verwendbarkeit stärker gewichten. Ein allgemeiner, von OdASanté anerkannter Pflegehilfekurs ist dafür meist die klarere Grundlage. Er ist umfangreicher und verlangt ein Praktikum ausserhalb des eigenen Haushalts.
Berücksichtigen Sie auch Ihre verfügbare Zeit. Präsenztermine, Selbststudium, Coaching und Praktikum müssen mit Pflege, Beruf und Erholung vereinbar sein. Der kürzere Weg ist nicht automatisch der bessere, und der breitere Weg ist nicht in jeder familiären Situation nötig. Entscheidend ist, dass Ausbildung, Anstellung und persönliche Perspektive zusammenpassen.
Was Sie vor der Anmeldung schriftlich klären sollten
Fordern Sie von der Spitex und dem Bildungsanbieter konkrete Unterlagen an. Dazu gehören Kursprogramm, Anerkennungsnachweis, Termine, vollständige Kosten, Prüfungsbedingungen und Angaben zum Praxisteil. Vergleichen Sie diese Dokumente mit den Vorgaben Ihres Wohnkantons und mit dem vorgesehenen Arbeitsvertrag.
Eine kurze schriftliche Checkliste hilft: Welcher Abschluss wird verlangt? Bis wann muss er vorliegen? Wer bezahlt Kurs, Lehrmittel, Reise und Prüfung? Welche Lernzeit wird entlöhnt? Wer organisiert das Praktikum oder die Pflegevertretung? Gibt es eine Rückzahlungsklausel? Wo darf das Zertifikat später eingesetzt werden?
Erst danach lässt sich ein Angebot sinnvoll beurteilen. Über die Suche von curao.ch können Sie Spitex-Anbieter in Ihrer Region finden und mehrere Organisationen nach denselben Punkten fragen. Die Suche dient der Orientierung und ist keine Empfehlung oder Prüfung der Pflegequalität.
Häufige Fragen
Ist der Angehörigenkurs dasselbe wie der Pflegehelferkurs SRK?
Nein. Der Angehörigenkurs ist auf die Pflege einer konkreten Person in einem Haushalt ausgerichtet. Ein allgemeiner Pflegehilfekurs ist breiter angelegt und umfasst einen Praxiseinsatz mit verschiedenen Klientinnen und Klienten.
Dauert die Ausbildung für pflegende Angehörige ein Jahr?
Nein. Die häufig genannte Jahresfrist bezeichnet in Branchenregeln den Zeitraum ab Anstellungsbeginn, in dem die Qualifikation abgeschlossen werden muss. Die eigentliche Kursdauer hängt vom gewählten Angebot ab.
Gelten die OdASanté-Standards ab 2027 auch für den Angehörigenkurs?
Nicht automatisch. Die neuen Vorgaben mit 120 Lernstunden und 120 Stunden Praktikum betreffen allgemeine Kurse in Pflegehilfe. Der anerkannte Angehörigenkurs folgt einem eigenen, haushaltsbezogenen Rahmen.
Muss die Spitex den Kurs bezahlen?
Eine schweizweit einheitliche Pflicht zur vollständigen Kostenübernahme lässt sich aus den geprüften Quellen nicht ableiten. Klären Sie Kosten, Lernzeit, Reiseauslagen und eine mögliche Rückzahlung schriftlich vor Vertragsabschluss.
Kann ich mit dem Angehörigenzertifikat später in einem Pflegeheim arbeiten?
Das Zertifikat allein berechtigt gemäss Spitex Schweiz nicht zur Tätigkeit in anderen Gesundheitseinrichtungen. Fragen Sie eine Bildungsberatungsstelle, welche allgemeine Qualifikation oder welche Zusatzmodule für Ihr Berufsziel nötig sind.
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Orientierungshinweis
curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche, arbeitsrechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Anerkennung, Frist und Kosten können je nach Kanton, Spitex und Kursanbieter abweichen. Lassen Sie sich die Bedingungen für Ihre konkrete Situation schriftlich bestätigen.
Spitex-Anbieter finden
Unter /de/spitex finden Sie Spitex-Anbieter in Ihrer Region. Fragen Sie mehrere Organisationen nach anerkanntem Kurs, Kostenübernahme, Lernzeit und Einsatzbereich des Zertifikats.
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Quellen
- Spitex Schweiz: Kurse für Pflegehilfe und pflegende Angehörige
- Spitex Schweiz: Anerkannte Kurse für angestellte pflegende Angehörige, Stand 30. April 2026
- BSV und SRK: Leistungsvereinbarung 2026 bis 2029, Lehrgang Pflegende Angehörige SRK
- OdASanté: Kurse in Pflegehilfe und Mindestanforderungen ab 2027
- BAG: Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der OKP, Bericht des Bundesrates 2025
Quellenstand:
Stand: 12. Juli 2026. Die Quellen wurden am 12. Juli 2026 geprüft. Kursanerkennungen, Übergangsregeln und kantonale Anforderungen können sich ändern.