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Spitex für Angehörigenpflege vergleichen: 15 wichtige Fragen

Bei einer Anstellung als pflegende Angehörige zählt nicht nur der beworbene Stundenlohn. Ein tragfähiges Angebot regelt auch Ausbildung, fachliche Begleitung, Vertretung, Sozialversicherungen, Dokumentation und das Ende der Anstellung verständlich.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Quellen geprüft am 11 Minuten

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion curao.ch. Die ausgewiesenen Quellen werden redaktionell geprüft; eine medizinische Fachprüfung wird nur genannt, wenn sie tatsächlich dokumentiert ist. So arbeitet die Redaktion.

Kurzantwort: Vergleichen Sie das ganze Arbeitsmodell

Eine Spitex für Angehörigenpflege lässt sich nicht zuverlässig anhand eines einzelnen Stundenlohns auswählen. Wichtig sind das vollständige Lohnmodell, die anerkannten Pflegeleistungen, die Ausbildung, die fachliche Begleitung, die Vertretung bei Ausfällen und die Bedingungen des Arbeitsvertrags. Auch mögliche Kosten für die gepflegte Person gehören in den Vergleich.

Die Anstellung erfolgt bei einer Spitex-Organisation. Die Krankenkasse zahlt nicht direkt einen frei gewählten Lohn an die angehörige Person. Vergütet werden der Spitex bestimmte Pflegeleistungen nach den Regeln der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Spitex bleibt Arbeitgeberin und trägt Verantwortung für Qualität, Anleitung und Abrechnung.

curao.ch erstellt keine Rangliste einzelner Anbieter und beurteilt keine Pflegequalität aus der Ferne. Die folgenden 15 Fragen helfen Ihnen, mehrere schriftliche Angebote nach denselben Kriterien zu prüfen. Antworten wie «branchenüblich», «je nach Fall» oder «bis zu» sollten durch konkrete Zahlen und Vertragsbestimmungen ergänzt werden.

Quellen: [1], [3], [4]

Was vor dem Anbietervergleich geklärt sein sollte

Bevor Sie Offerten einholen, sollten Sie die Pflegesituation grob ordnen. Angehörige ohne entsprechende Fachausbildung können grundsätzlich Grundpflege übernehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und fachliche Begleitung sowie Überwachung sichergestellt sind. Abklärung, Beratung, Koordination und Behandlungspflege verlangen andere Qualifikationen.

Notieren Sie deshalb, welche Aufgaben Sie tatsächlich übernehmen. Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Essen oder Mobilisation kann zur Grundpflege gehören. Reine Betreuung, Präsenz und Haushaltsarbeiten sind davon zu unterscheiden. Welche Leistungen im Einzelfall anerkannt und wie viele Minuten dafür angerechnet werden, ergibt sich erst aus der fachlichen Bedarfsabklärung.

Prüfen Sie ausserdem, ob die Spitex im Wohnkanton tätig und für die Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen ist. Die kantonalen Rahmenbedingungen können sich unterscheiden. Ein Angebot aus einem anderen Kanton ist deshalb nicht automatisch auf Ihre Situation übertragbar.

Quellen: [1], [4], [7]

15 Fragen für den Anbietervergleich

Bitten Sie jede Organisation, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten. So entsteht eine vergleichbare Grundlage, ohne einen Anbieter allein wegen einer Werbeaussage zu bevorzugen.

15 Fragen für einen neutralen Anbietercheck
Lohn und Stunden1. Wie hoch ist der Grundlohn? 2. Welche Zuschläge und Abzüge sind enthalten? 3. Wie werden anerkannte Stunden und Pensum festgelegt?
Ausbildung4. Welcher Kurs wird verlangt? 5. Wer bezahlt Kurs, Reise und Prüfung? 6. Sind Lernzeit und Praktikum bezahlte Arbeitszeit?
Fachliche Qualität7. Wie oft gibt es Hausbesuche und Fachkontakte? 8. Wer ist bei Fragen erreichbar? 9. Wer übernimmt Behandlungspflege und Vertretung?
Arbeitsvertrag10. Wie sind Ferien, Krankheit und Kündigung geregelt? 11. Welche Sozialversicherungen gelten? 12. Gibt es Kursrückzahlung oder einen befristeten Vertrag?
Kosten und Übergang13. Welche Kosten trägt die gepflegte Person? 14. Wie werden Daten und Leistungen dokumentiert? 15. Was geschieht bei Heimeintritt, Tod, Umzug oder Anbieterwechsel?

Vergleichen Sie schriftliche Antworten und Vertragsunterlagen. Die Grafik ist keine Anbieterbewertung.

Quellen: [1], [2], [3], [5], [6], [7]

Lohnangaben nur auf gleicher Basis vergleichen

Fragen Sie zuerst nach dem Grundlohn pro Stunde. Eine publizierte Zahl kann Ferienzuschläge, Feiertagsentschädigungen oder Arbeitnehmerbeiträge bereits enthalten. Andere Anbieter nennen einen reinen Bruttogrundlohn. Auch Formulierungen wie «bis zu» lassen offen, welcher Betrag für Ihre Qualifikation und Ihren Kanton tatsächlich gilt.

Die BAG/BASS-Erhebung für 2024 zeigt die Grössenordnung einer Stichprobe, nicht einen vorgeschriebenen Tarif. Bei 66 antwortenden Organisationen lagen die mittleren 50 Prozent der Bruttolöhne zwischen CHF 33 und CHF 38 pro Stunde. Mittelwert und Median betrugen CHF 35. Einzelne Angaben lagen tiefer oder höher. Diese Werte erlauben eine Einordnung, aber keine Lohnzusage für einen bestimmten Vertrag.

Entscheidend ist auch die Zahl der anerkannten Stunden. Ein höherer Stundenlohn kann zu einem tieferen Monatslohn führen, wenn weniger Grundpflegezeit anerkannt wird. Verlangen Sie deshalb eine nachvollziehbare Darstellung von Bruttolohn, Ferienanteil, Pensum, erwarteten Abzügen und der Grundlage für die geplanten Einsatzstunden.

Quellen: [1], [2], [5]

Ausbildung und Kosten schriftlich auseinanderhalten

Spitex Schweiz nennt einen Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung als Mindestanforderung in den von ihr beschriebenen Branchenregeln. Der Bundesratsbericht ordnet dies als Branchenstandard ein, weist aber zugleich darauf hin, dass Administrativverträge nicht für jede Organisation automatisch eine Zulassungsvoraussetzung sind. Kantone und Arbeitgeber können eigene Anforderungen vorsehen.

Ein Versprechen wie «wir bezahlen den Kurs» ist noch keine vollständige Regelung. Fragen Sie, ob Lehrmittel, Prüfung, Reise, Coaching und ein mögliches Praktikum eingeschlossen sind. Ebenso wichtig ist, ob Präsenzunterricht, Selbststudium und Praxiszeit als Arbeitszeit gelten und wer während dieser Zeit die Pflege übernimmt.

Prüfen Sie Rückzahlungsklauseln und Fristen. Es sollte klar sein, was bei einer Kündigung, bei Krankheit oder beim unerwarteten Ende des Pflegefalls geschieht. Klären Sie zudem, ob der angebotene Kurs nur für den konkreten Haushalt gilt oder später auch bei anderen Arbeitgebern verwendet werden kann.

Quellen: [1], [3]

Fachliche Begleitung ist mehr als ein Kontrollanruf

Eine gute Anstellung umfasst erreichbare und qualifizierte Begleitung. Der Bundesratsbericht hält fest, dass Instruktion, Begleitung und Überwachung durch eine Pflegefachperson sichergestellt und dokumentiert werden müssen. Das schützt die gepflegte Person und gibt Angehörigen eine fachliche Ansprechperson, wenn sich der Zustand verändert oder eine Aufgabe unklar ist.

In den im Bericht beschriebenen Administrativverträgen sind mindestens alle zwei Wochen ein telefonischer Kontakt und mindestens ein Besuch vor Ort pro Monat vorgesehen. Je nach Pflegesituation kann eine engere Begleitung nötig sein. Die BAG/BASS-Erhebung zeigte im Mittel 2,2 Besuche vor Ort und 3,5 andere Kontakte pro Monat, jedoch mit deutlichen Unterschieden zwischen den Organisationen.

Fragen Sie nicht nur nach der Häufigkeit. Wichtig sind auch Qualifikation, Zuständigkeit und Erreichbarkeit. Wer beurteilt Veränderungen? Wer passt die Pflegeplanung an? An wen wenden Sie sich abends oder am Wochenende? Wie wird dokumentiert, dass Anleitung und Überwachung tatsächlich stattgefunden haben?

Quellen: [1], [2], [7]

Vertretung und Behandlungspflege müssen organisiert sein

Die Angehörigenpflege darf nicht davon abhängen, dass Sie immer verfügbar sind. Der Bundesratsbericht fordert ausreichende Personalressourcen, damit die Spitex bei Krankheit, Ruhezeiten oder Abwesenheit eine Vertretung gewährleisten kann. Eine tragfähige Organisation sollte erklären können, wie Ferien, kurzfristige Ausfälle und eine Überlastung aufgefangen werden.

Klären Sie getrennt, wer Behandlungspflege übernimmt. Medikamente richten, Wunden versorgen oder weitere medizinische Massnahmen dürfen nicht ohne die erforderliche Qualifikation auf Angehörige übertragen werden. Die Spitex muss kompetenzgerecht planen und für notwendige Fachleistungen qualifiziertes Personal einsetzen.

Lassen Sie sich den Vertretungsprozess konkret beschreiben. Gibt es eine feste Bezugsperson? Wie schnell kann Ersatz kommen? Gilt die Vertretung nur für bewilligte Pflegeleistungen oder auch für Betreuung? Welche Nummer ist ausserhalb der Bürozeiten erreichbar? Eine allgemeine Zusage wie «wir sind für Sie da» ersetzt keinen Einsatzplan.

Quellen: [1], [4], [7]

Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen im Detail prüfen

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte mindestens Arbeitgeber, Beginn, Funktion, Lohn, Zuschläge und wöchentliche Arbeitszeit nennen. Für pflegende Angehörige sind zusätzlich Aufgaben, Einsatzort, Dokumentationspflichten, Ausbildung, Ferien, Krankheit, Kündigung und das Ende des Pflegefalls wichtig. Bei einem befristeten Vertrag muss das Enddatum klar bezeichnet sein.

Fragen Sie nach AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und beruflicher Vorsorge. Für das BVG-Obligatorium gilt 2026 grundsätzlich eine Eintrittsschwelle von CHF 22'680 Jahreslohn bei derselben Arbeitgeberin, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen gelten zusätzliche Regeln, die individuell geprüft werden müssen. Ein Werbehinweis auf eine Pensionskasse sagt deshalb noch nicht, ob und ab wann Ihr konkreter Lohn versichert wird.

Auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine allfällige Krankentaggeldversicherung sollten schriftlich erklärt werden. Fragen Sie, welche Wartefrist, Leistungsdauer und Prämienaufteilung gelten. Bei Unklarheiten kann eine unabhängige arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung den Vertragsentwurf prüfen.

Quellen: [1], [5], [6]

Kosten der gepflegten Person und Abrechnung klären

Der Stundenlohn der angestellten Person ist nicht mit dem Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Spitex gleichzusetzen. Pflegefinanzierung, Restfinanzierung und Lohn sind verschiedene Geldflüsse. Für die gepflegte Person können Franchise, Selbstbehalt, eine kantonal geregelte Patientenbeteiligung sowie Kosten für nicht gedeckte Betreuung oder Haushaltshilfe relevant sein.

Fragen Sie die Spitex nach einer schriftlichen Kostenschätzung für die gepflegte Person. Darin sollten kassenpflichtige Pflege, separat verrechnete Leistungen und mögliche Eigenkosten getrennt erscheinen. Falls ein Anbieter eine Kostenposition übernimmt, sollte klar sein, ob dies dauerhaft, freiwillig oder an bestimmte Bedingungen gebunden ist.

Zur Abrechnung gehört eine nachvollziehbare Dokumentation. Klären Sie, welche App oder welches Gerät verwendet wird, wer Einträge sehen kann und wie Korrekturen erfolgen. Die gepflegte Person sollte verständliche Rechnungen erhalten. Fragen Sie auch, an wen Sie sich bei einer abgelehnten Leistung oder einer unklaren Zeitangabe wenden können.

Quellen: [1], [2], [4], [7]

Das Ende der Anstellung vor dem Start regeln

Die Anstellung eines pflegenden Angehörigen kann enden, weil sich der Pflegebedarf verändert, die betreute Person umzieht, in ein Heim eintritt oder verstirbt. Auch ein Anbieterwechsel oder eine Kündigung ist möglich. Diese Situationen sind emotional belastend und können gleichzeitig das Einkommen verändern. Deshalb sollten die Folgen nicht erst im Ereignisfall besprochen werden.

Prüfen Sie Kündigungsfrist, Restferien, letzte Lohnzahlung, Rückgabe von Geräten, Datenzugang und eine mögliche Kursrückzahlung. Fragen Sie, ob der Vertrag an die Betreuung einer bestimmten Person gebunden ist und ob bei deren Tod eine besondere Regel gilt. Mündliche Kulanzversprechen sind weniger verlässlich als eine klare Vertragsklausel.

Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, halten Sie offene Punkte in einer Tabelle fest. Markieren Sie nicht beantwortete Fragen ausdrücklich. Über [/de/spitex](/de/spitex) können Sie Spitex-Anbieter in Ihrer Region finden und dieselbe Checkliste für mehrere Erstgespräche nutzen. curao.ch empfiehlt dabei keinen einzelnen Anbieter.

Quellen: [1], [5], [7]

Häufige Fragen

Welche Spitex bezahlt pflegende Angehörige am besten?

Ein einzelner Werbestundenlohn erlaubt keine verlässliche Rangliste. Vergleichen Sie Grundlohn, Zuschläge, anerkannte Stunden, Abzüge, Ausbildung, Vertretung und Sozialversicherungen anhand einer schriftlichen Offerte.

Ist ein hoher Stundenlohn automatisch das beste Angebot?

Nein. Entscheidend sind auch das anerkannte Pensum, enthaltene Zuschläge, fachliche Begleitung und Vertragsbedingungen. Ein höherer Stundenansatz kann bei weniger anerkannten Stunden zu einem tieferen Monatslohn führen.

Wie oft sollte eine Pflegefachperson vorbeikommen?

Die nötige Häufigkeit hängt von der Pflegesituation ab. Die im Bundesratsbericht beschriebenen Administrativverträge sehen mindestens einen Besuch pro Monat und mindestens alle zwei Wochen einen telefonischen Kontakt vor. Bei komplexen Situationen kann mehr Begleitung nötig sein.

Muss die Spitex bei Ferien oder Krankheit eine Vertretung stellen?

Die Organisation muss über ausreichende Personalressourcen verfügen, um notwendige Pflege und eine angemessene Vertretung sicherzustellen. Lassen Sie sich den konkreten Ablauf, die abgedeckten Leistungen und die Erreichbarkeit schriftlich erklären.

Sollte ich den Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Bei unklaren Lohnbestandteilen, Rückzahlungsklauseln, Befristung oder Versicherungsfragen kann eine unabhängige Fachstelle sinnvoll sein. curao.ch kann keine verbindliche arbeitsrechtliche Vertragsprüfung ersetzen.

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Orientierungshinweis

curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche, arbeitsrechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Bedingungen unterscheiden sich nach Kanton, Spitex, Pflegebedarf und Arbeitsvertrag. Lassen Sie offene Punkte für Ihre konkrete Situation schriftlich klären.

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Unter /de/spitex finden Sie Spitex-Anbieter in Ihrer Region. Nutzen Sie für mehrere Erstgespräche dieselben 15 Fragen und vergleichen Sie die schriftlichen Antworten.

Quellen

  1. BAG: Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der OKP, Bericht des Bundesrates 2025
  2. BAG und Büro BASS: Umfrage zu angestellten pflegenden Angehörigen 2025
  3. Spitex Schweiz: Pflegende Angehörige und Anstellungsbedingungen
  4. Fedlex: Krankenpflege-Leistungsverordnung, Artikel 7
  5. ch.ch: Einzelarbeitsvertrag und Mindestangaben
  6. BSV: Berufliche Vorsorge und Eintrittsschwelle 2026
  7. Kanton Zürich: Merkblatt Pflegende Angehörige, Stand September 2025

Quellenstand:

Stand: 12. Juli 2026. Die Quellen wurden am 12. Juli 2026 geprüft. Anbieterbedingungen und kantonale Vorgaben können sich ändern; eine Rangliste oder Einzelfallprüfung ist mit diesem Artikel nicht verbunden.