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Ratgeber

Grundpflege und Behandlungspflege: was ist der Unterschied?

Im Gespräch mit der Spitex oder der Krankenkasse fallen schnell Begriffe, die niemand richtig erklärt. Dieser Artikel ordnet einfach, was Grundpflege und Behandlungspflege bedeuten und warum die Unterscheidung wichtig ist.

Aktualisiert am 16.06.20264 Minuten

Die drei Leistungsarten der Spitex

Wenn Sie für einen nahestehenden Menschen Pflege zu Hause organisieren, hören Sie die Begriffe Grundpflege und Behandlungspflege immer wieder. Sie klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes.

Das Gesetz teilt die pflegerischen Spitex-Leistungen in drei Gruppen ein: Abklärung, Beratung und Koordination; Untersuchung und Behandlung, im Alltag Behandlungspflege genannt; und Grundpflege. Alle drei können kassenpflichtig sein, wenn der Bedarf fachlich ermittelt wurde und die Organisation zugelassen ist.

Grundpflege: Unterstützung im Alltag

Grundpflege umfasst die Hilfe bei alltäglichen, körpernahen Verrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim Waschen und bei der Mundpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Bewegung, beim Aufstehen und beim Lagern
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege: medizinische Massnahmen

Behandlungspflege umfasst medizinisch begründete Massnahmen, die fachlich ausgeführt werden müssen. Typische Beispiele sind:

  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Verabreichen von Medikamenten, auch Injektionen
  • Massnahmen bei Diabetes, etwa Blutzuckerkontrolle
  • Pflege von Kathetern, Sonden oder Stomas

Warum der Unterschied für Sie wichtig ist

Die Unterscheidung hat zwei praktische Folgen. Für Grundpflege sowie für Abklärung und Beratung genügt die fachliche Bedarfsabklärung. Für Behandlungspflege braucht es zusätzlich die ärztliche Anordnung.

Die Krankenkasse zahlt je Leistungsart einen unterschiedlich hohen Beitrag pro Stunde. Für Sie als Angehörige ändert das nichts am Vorgehen, aber es erklärt, warum eine Abrechnung verschiedene Posten enthält.

Sie müssen diese Einteilung nicht selbst vornehmen. Die Spitex-Fachperson ordnet im Rahmen der Bedarfsabklärung ein, was gebraucht wird. Den Unterschied zu kennen hilft Ihnen vor allem, Gespräche und Unterlagen besser zu verstehen.

Häufige Fragen

Ist Hauswirtschaft das Gleiche wie Grundpflege?

Nein. Grundpflege ist körpernahe Pflege wie Waschen oder Hilfe beim Ankleiden. Hauswirtschaft wie Putzen oder Einkaufen ist eine eigene Leistung und meist nicht über die Grundversicherung gedeckt.

Brauche ich für Grundpflege eine Verordnung vom Arzt?

Für Grundpflege sowie Abklärung und Beratung ist keine ärztliche Anordnung nötig. Für die medizinische Behandlungspflege schon.

Wer entscheidet, welche Pflege ich bekomme?

Der Bedarf wird von einer Pflegefachperson abgeklärt, gemeinsam mit Ihnen. Bei Behandlungspflege kommt die ärztliche Anordnung dazu.

Kann eine Person beide Arten gleichzeitig erhalten?

Ja. Viele Menschen erhalten sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege, je nach Situation auch hauswirtschaftliche Hilfe.

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Orientierungshinweis

curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an die zuständige Fachstelle, Ihre Spitex-Organisation oder Ihre Krankenversicherung.

Quellen

  1. Spitex Schweiz: Kassenpflichtige Leistungen
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung, Artikel 7
  3. Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung und Pflegeleistungen

Stand: Juni 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und können je nach Kanton, Gemeinde und Versicherung abweichen.