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Ratgeber

Grundpflege und Behandlungspflege: was ist der Unterschied?

Grundpflege unterstützt bei körpernahen Alltagstätigkeiten, Behandlungspflege umfasst medizinisch begründete Massnahmen. Zusätzlich gibt es Abklärung, Beratung und Koordination. Der Artikel erklärt die Unterschiede und ihre Bedeutung für Anordnung und Abrechnung.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Quellen geprüft am 8 Minuten

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion curao.ch. Die ausgewiesenen Quellen werden redaktionell geprüft; eine medizinische Fachprüfung wird nur genannt, wenn sie tatsächlich dokumentiert ist. So arbeitet die Redaktion.

Die drei Leistungsarten der Spitex

Wenn Sie für einen nahestehenden Menschen Pflege zu Hause organisieren, hören Sie die Begriffe Grundpflege und Behandlungspflege immer wieder. Sie klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes.

Das Gesetz teilt die pflegerischen Spitex-Leistungen in drei Gruppen ein: Abklärung, Beratung und Koordination; Untersuchung und Behandlung, im Alltag Behandlungspflege genannt; und Grundpflege. Alle drei können kassenpflichtig sein, wenn der Bedarf fachlich ermittelt wurde und die Organisation zugelassen ist.

Quellen: [1], [2], [3]

Grundpflege: Unterstützung im Alltag

Grundpflege umfasst die Hilfe bei alltäglichen, körpernahen Verrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim Waschen und bei der Mundpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Bewegung, beim Aufstehen und beim Lagern
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Quellen: [1], [2]

Behandlungspflege: medizinische Massnahmen

Behandlungspflege umfasst medizinisch begründete Massnahmen, die fachlich ausgeführt werden müssen. Typische Beispiele sind:

  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Verabreichen von Medikamenten, auch Injektionen
  • Massnahmen bei Diabetes, etwa Blutzuckerkontrolle
  • Pflege von Kathetern, Sonden oder Stomas

Quellen: [1], [2]

Warum der Unterschied für Sie wichtig ist

Die Unterscheidung hat zwei praktische Folgen. Für Grundpflege sowie für Abklärung und Beratung genügt die fachliche Bedarfsabklärung. Für Behandlungspflege braucht es zusätzlich die ärztliche Anordnung.

Die Krankenkasse zahlt je Leistungsart einen unterschiedlich hohen Beitrag pro Stunde. Für Sie als Angehörige ändert das nichts am Vorgehen, aber es erklärt, warum eine Abrechnung verschiedene Posten enthält.

Sie müssen diese Einteilung nicht selbst vornehmen. Die Spitex-Fachperson ordnet im Rahmen der Bedarfsabklärung ein, was gebraucht wird. Den Unterschied zu kennen hilft Ihnen vor allem, Gespräche und Unterlagen besser zu verstehen.

Quellen: [2], [3]

Abklärung, Beratung und Koordination als dritte Gruppe

Neben Grundpflege und Behandlungspflege nennt die Krankenpflege-Leistungsverordnung eine dritte Leistungsgruppe. Dazu gehören die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung notwendiger Massnahmen, Beratung und die Koordination mit Ärztinnen, Therapeuten, Spital oder Angehörigen.

Diese Arbeit ist nicht nur Verwaltung. Sie sorgt dafür, dass Leistungen zum Bedarf passen und Zuständigkeiten klar sind. Wenn sich die Situation verändert, kann die Planung überprüft und angepasst werden.

Quellen: [1], [2], [3]

Mehrere Leistungsarten können im selben Einsatz vorkommen

Ein Besuch kann verschiedene Aufgaben verbinden. Eine Pflegefachperson kann beispielsweise Medikamente richten, eine Wunde kontrollieren und anschliessend beim Ankleiden unterstützen. Auf der Abrechnung werden die Zeiten den jeweiligen Leistungsarten zugeordnet.

Hauswirtschaft und Betreuung bleiben davon getrennt. Putzen, Einkaufen oder reine Anwesenheit werden nicht dadurch zu Grundpflege, dass sie im gleichen Haushalt stattfinden. Diese Trennung ist für Kostenschätzung und Versicherungsprüfung entscheidend.

Quellen: [1], [2], [3]

Was auf Anordnung und Bedarfsermittlung stehen sollte

Bei Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Anordnung. Die konkrete Pflegeplanung entsteht anschliessend aus der Bedarfsermittlung durch eine Pflegefachperson. Fragen Sie nach, wenn Aufgaben, Häufigkeit oder Zeitraum nicht verständlich dokumentiert sind.

Für Grundpflege sowie Abklärung, Beratung und Koordination verlangt das BAG keine ärztliche Anordnung. Der Pflegebedarf muss dennoch fachlich ermittelt werden, und die Leistungen müssen von einem zugelassenen Leistungserbringer stammen, damit die Grundversicherung einen Beitrag leistet.

Quellen: [2], [3]

Vier Fragen für eine klare Abrechnung

Eine verständliche Antwort hilft mehr als einzelne Tarifbegriffe. Lassen Sie sich die Pflegeplanung und private Zusatzleistungen getrennt erklären.

  • Welche Aufgabe gehört zu welcher Leistungsgruppe?
  • Welche Massnahmen wurden ärztlich angeordnet?
  • Welche Zeiten werden als Pflege und welche als private Leistung verrechnet?
  • Wann wird der Bedarf erneut überprüft?

Quellen: [1], [2], [3]

Die Aufgabe allein bestimmt die Einordnung nicht immer

Entscheidend ist nicht nur, wie eine Tätigkeit im Alltag genannt wird, sondern welchem pflegerischen Zweck sie im konkreten Fall dient. Unterstützung beim Essen kann beispielsweise Grundpflege sein, während das Kochen einer Mahlzeit zur Hauswirtschaft gehört.

Auch bei Medikamenten ist die Beschreibung wichtig. Eine behandlungspflegerische Massnahme wird fachlich geplant und dokumentiert. Eine private Erinnerung oder Begleitung ist nicht automatisch dieselbe Leistung. Die Pflegefachperson ordnet den Bedarf ein, nicht die Rechnungsbezeichnung der Familie.

Quellen: [1], [2], [3]

Häufige Fragen

Ist Hauswirtschaft das Gleiche wie Grundpflege?

Nein. Grundpflege ist körpernahe Pflege wie Waschen oder Hilfe beim Ankleiden. Hauswirtschaft wie Putzen oder Einkaufen ist eine eigene Leistung und meist nicht über die Grundversicherung gedeckt.

Brauche ich für Grundpflege eine Verordnung vom Arzt?

Für Grundpflege sowie Abklärung und Beratung ist keine ärztliche Anordnung nötig. Für die medizinische Behandlungspflege schon.

Wer entscheidet, welche Pflege ich bekomme?

Der Bedarf wird von einer Pflegefachperson abgeklärt, gemeinsam mit Ihnen. Bei Behandlungspflege kommt die ärztliche Anordnung dazu.

Kann eine Person beide Arten gleichzeitig erhalten?

Ja. Viele Menschen erhalten sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege, je nach Situation auch hauswirtschaftliche Hilfe.

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Orientierungshinweis

curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an die zuständige Fachstelle, Ihre Spitex-Organisation oder Ihre Krankenversicherung.

Quellen

  1. Spitex Schweiz: Kassenpflichtige Leistungen
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung, Artikel 7
  3. Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung und Pflegeleistungen

Quellenstand:

Stand: Juli 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und können je nach Kanton, Gemeinde und Versicherung abweichen.