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Ratgeber

Spitex-Kosten in der Schweiz: Grundlogik verstehen

Die Frage nach den Kosten gehört zu den ersten, die sich Angehörige stellen. Dieser Artikel erklärt ruhig die Grundlogik, damit Sie eine realistische Vorstellung bekommen, ohne sich in Zahlen zu verlieren.

Aktualisiert am 16.06.20265 Minuten

Die drei Töpfe: wer zahlt was

Wer zum ersten Mal mit Spitex zu tun hat, sucht meist eine einfache Antwort: Was kostet das, und wer bezahlt? Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil die Kosten vom Bedarf, vom Kanton und von der Versicherung abhängen.

Die pflegerischen Leistungen der Spitex werden in der Schweiz aus drei Quellen finanziert: die obligatorische Krankenversicherung, ein begrenzter Eigenanteil der Patientin oder des Patienten und die öffentliche Hand über Kanton oder Gemeinde.

Wer zahlt die Spitex-Pflege?
KrankenkasseFester Beitrag pro Stunde Pflege
Ihr EigenanteilPatientenbeteiligung, höchstens 15.35 Franken pro Tag, plus Franchise und Selbstbehalt
Öffentliche HandKanton oder Gemeinde tragen die Restfinanzierung

Hauswirtschaft und Betreuung sind meist nicht über die Grundversicherung gedeckt. Stand 2025.

Was die Krankenkasse an die Pflege beiträgt

Die Grundversicherung zahlt für die Pflege keinen prozentualen Anteil, sondern einen national festgelegten Frankenbetrag pro Stunde, gestaffelt nach Art der Leistung.

Vereinfacht gilt, Stand 2025: rund 53 Franken pro Stunde für Grundpflege, rund 63 Franken pro Stunde für Untersuchung und Behandlung und rund 77 Franken pro Stunde für Abklärung, Beratung und Koordination. Diese Beiträge werden periodisch angepasst. Prüfen Sie die jeweils aktuellen Werte bei Ihrer Spitex-Organisation oder bei Spitex Schweiz, bevor Sie damit rechnen.

Was Sie selbst tragen

Ihr Eigenanteil an der Pflege besteht aus zwei Teilen. Zum einen die Patientenbeteiligung: Sie ist gesetzlich begrenzt und beträgt höchstens 15.35 Franken pro Tag, an dem Pflege geleistet wird, Stand 2025. Je nach Kanton oder Gemeinde kann sie tiefer sein oder ganz entfallen.

Zum anderen gelten, wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung, Ihre ordentliche Franchise und der Selbstbehalt. Die 15.35 Franken sind ein Maximum pro Pflegetag, nicht pro Stunde.

Was nicht über die Grundversicherung läuft

Die Grundversicherung beteiligt sich nur an den pflegerischen Leistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung. Hauswirtschaftliche Hilfe, zum Beispiel Reinigen, Wäsche oder Einkaufen, und reine Betreuung sind grundsätzlich nicht gedeckt.

Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, die je nach Situation greifen können:

  • Ergänzungsleistungen: zur AHV oder IV, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
  • Hilflosenentschädigung: wenn dauerhaft Hilfe im Alltag nötig ist.
  • Zusatzversicherungen: die je nach Police an Hauswirtschaft oder Betreuung beitragen.
  • Beiträge der Gemeinde: oder von gemeinnützigen Stellen, kantonal unterschiedlich.

Ein Sonderfall: Akut- und Übergangspflege nach dem Spital

Für eine begrenzte Zeit nach einem Spitalaufenthalt gibt es die Akut- und Übergangspflege. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie anordnet, wird sie für höchstens zwei Wochen von der Grundversicherung und der öffentlichen Hand getragen, ohne die übliche Patientenbeteiligung.

Das kann den Übergang nach Hause spürbar entlasten. Fragen Sie im Spital oder bei der Spitex aktiv danach, wenn ein Austritt ansteht.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Monatspauschale für Spitex?

Nein. Abgerechnet wird nach effektiv geleisteter Pflege und Art der Leistung. Die Höhe hängt vom Bedarf ab.

Wie hoch ist mein maximaler Eigenanteil an der Pflege?

Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens 15.35 Franken pro Pflegetag, Stand 2025, zusätzlich gelten Franchise und Selbstbehalt. Hauswirtschaft und Betreuung werden separat verrechnet.

Werden Hauswirtschaft und Putzen von der Krankenkasse bezahlt?

In der Regel nicht über die Grundversicherung. Hier können Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen oder Gemeindebeiträge eine Rolle spielen.

An wen wende ich mich für eine verbindliche Berechnung?

An Ihre Spitex-Organisation und Ihre Krankenversicherung. Bei finanziellen Fragen kann auch die kantonale Ausgleichskasse oder eine Sozialberatungsstelle weiterhelfen.

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Orientierungshinweis

curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an die zuständige Fachstelle, Ihre Spitex-Organisation oder Ihre Krankenversicherung.

Quellen

  1. Spitex Schweiz: Kassenpflichtige Leistungen und Tarife
  2. Spitex Schweiz: Leistungen und Finanzierung
  3. Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung und Pflegeleistungen

Stand: Juni 2026. Die genannten Beiträge entsprechen dem Stand 2025 und werden periodisch angepasst. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und können je nach Kanton, Gemeinde und Versicherung abweichen.