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Spitex-Kosten in der Schweiz: Grundlogik verstehen

Spitex-Kosten bestehen aus Pflegebeiträgen, persönlicher Kostenbeteiligung, Restfinanzierung und privat verrechneten Leistungen. Dieser Artikel erklärt die Schweizer Grundlogik und zeigt, welche Angaben Sie für eine belastbare Kostenschätzung brauchen.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Quellen geprüft am 11 Minuten

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion curao.ch. Die ausgewiesenen Quellen werden redaktionell geprüft; eine medizinische Fachprüfung wird nur genannt, wenn sie tatsächlich dokumentiert ist. So arbeitet die Redaktion.

Die drei Töpfe: wer zahlt was

Wer zum ersten Mal mit Spitex zu tun hat, sucht meist eine einfache Antwort: Was kostet das, und wer bezahlt? Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil die Kosten vom Bedarf, vom Kanton und von der Versicherung abhängen.

Die pflegerischen Leistungen der Spitex werden in der Schweiz aus drei Quellen finanziert: die obligatorische Krankenversicherung, ein begrenzter Eigenanteil der Patientin oder des Patienten und die öffentliche Hand über Kanton oder Gemeinde.

Wer zahlt die Spitex-Pflege?
KrankenkasseFester Beitrag pro Stunde Pflege
Ihr EigenanteilPatientenbeteiligung, höchstens 15.35 Franken pro Tag, plus Franchise und Selbstbehalt
Öffentliche HandKanton oder Gemeinde tragen die Restfinanzierung

Hauswirtschaft und Betreuung sind grundsätzlich nicht über die Grundversicherung gedeckt. Stand Juli 2026.

Quellen: [2], [3]

Was die Krankenkasse an die Pflege beiträgt

Die Grundversicherung zahlt für die Pflege keinen prozentualen Anteil, sondern einen national festgelegten Frankenbetrag pro Stunde, gestaffelt nach Art der Leistung.

Seit 1. Juli 2025 gelten 52.60 Franken pro Stunde für Grundpflege, 63 Franken für Untersuchung und Behandlung sowie 76.90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination. Das sind Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, nicht die vollständigen Tarife der Organisation. Prüfen Sie vor einer Berechnung den aktuellen Stand beim BAG oder bei Spitex Schweiz.

Quellen: [1], [2], [3]

Was Sie selbst tragen

Ihr Eigenanteil an der Pflege besteht aus zwei Teilen. Zum einen die Patientenbeteiligung: Sie ist gesetzlich begrenzt und beträgt höchstens 15.35 Franken pro Tag, an dem Pflege geleistet wird, Stand Juli 2026. Je nach Kanton oder Gemeinde kann sie tiefer sein oder ganz entfallen.

Zum anderen gelten, wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung, Ihre ordentliche Franchise und der Selbstbehalt. Die 15.35 Franken sind ein Maximum pro Pflegetag, nicht pro Stunde.

Quellen: [2], [3]

Was nicht über die Grundversicherung läuft

Die Grundversicherung beteiligt sich nur an den pflegerischen Leistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung. Hauswirtschaftliche Hilfe, zum Beispiel Reinigen, Wäsche oder Einkaufen, und reine Betreuung sind grundsätzlich nicht gedeckt.

Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, die je nach Situation greifen können:

  • Ergänzungsleistungen: zur AHV oder IV, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
  • Hilflosenentschädigung: wenn dauerhaft Hilfe im Alltag nötig ist.
  • Zusatzversicherungen: die je nach Police an Hauswirtschaft oder Betreuung beitragen.
  • Beiträge der Gemeinde: oder von gemeinnützigen Stellen, kantonal unterschiedlich.

Quellen: [2], [3]

Ein Sonderfall: Akut- und Übergangspflege nach dem Spital

Für eine begrenzte Zeit nach einem Spitalaufenthalt gibt es die Akut- und Übergangspflege. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie anordnet, wird sie für höchstens zwei Wochen von der Grundversicherung und der öffentlichen Hand getragen, ohne die übliche Patientenbeteiligung.

Das kann den Übergang nach Hause spürbar entlasten. Fragen Sie im Spital oder bei der Spitex aktiv danach, wenn ein Austritt ansteht.

Quellen: [3]

Warum der Tarif der Organisation trotzdem wichtig ist

Die national festgelegten Beiträge der Grundversicherung sind nicht gleichbedeutend mit dem vollständigen Preis einer Pflegestunde. Die Organisation verrechnet ihre anerkannten Pflegekosten, die durch Versicherungsbeitrag, Patientenbeteiligung und öffentliche Restfinanzierung aufgeteilt werden.

Bei Hauswirtschaft und Betreuung gelten eigene Tarife. Dort können Mindestdauer, Wegkosten, Abend- oder Wochenendzuschläge und kurzfristige Absagen relevant sein. Verlangen Sie deshalb eine Tarifübersicht, die Pflege und privat zu tragende Leistungen getrennt ausweist.

Quellen: [1], [2], [3]

Kanton und Gemeinde beeinflussen die Rechnung

Die Kantone regeln die Restfinanzierung und können die Patientenbeteiligung unterschiedlich ausgestalten. Die gleiche Anzahl Pflegestunden kann deshalb je nach Wohnort zu einer anderen persönlichen Belastung führen.

Massgebend ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Fragen Sie die Spitex, welche kantonale oder kommunale Regelung angewendet wird und ob Sie dafür selbst einen Antrag stellen müssen.

Quellen: [2], [3]

Eine Spitex-Rechnung richtig lesen

Auf der Rechnung sollten die verschiedenen Leistungsarten und Zeitmengen nachvollziehbar getrennt sein. Vergleichen Sie die Rechnung mit dem vereinbarten Einsatzplan und der Bedarfsermittlung. Unklare Positionen sollten Sie früh ansprechen, bevor sich mehrere Abrechnungsperioden ansammeln.

  • Leistungsart: Abklärung und Beratung, Behandlungspflege, Grundpflege oder private Leistung.
  • Zeit: Datum, Dauer und gegebenenfalls die vorgeschriebene Abrechnungseinheit.
  • Kostenträger: Anteil der Krankenversicherung, Patientenbeteiligung und privat verrechnete Beträge.
  • Zusätze: Wegkosten, Material, Zuschläge oder andere Positionen mit verständlicher Grundlage.

Quellen: [1], [2], [3]

Zusatzversicherung und finanzielle Hilfe separat prüfen

Eine Zusatzversicherung kann je nach Police Beiträge an Haushaltshilfe, Betreuung oder weitere Unterstützung vorsehen. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, eine mögliche ärztliche Bestätigung, eine Kostengutsprache und die zugelassenen Anbieter. Fragen Sie vor dem Einsatz schriftlich nach.

Bei knappen finanziellen Mitteln können Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder kantonale und kommunale Angebote relevant sein. Diese Ansprüche folgen eigenen Regeln. Eine Sozialberatung oder die zuständige Ausgleichskasse kann den konkreten Fall prüfen.

Quellen: [1], [2], [3]

Welche Angaben eine Kostenschätzung braucht

Eine seriöse Schätzung benötigt mehr als die gewünschte Anzahl Besuche. Benötigt werden die voraussichtlichen Minuten pro Leistungsart, die Anzahl Pflegetage, private Zusatzleistungen, Wohnort, Versicherungsmodell und mögliche Zuschläge.

Bitten Sie die Organisation um eine schriftliche Beispielrechnung auf Basis der aktuellen Bedarfsermittlung. Die tatsächliche Rechnung kann sich verändern, wenn Einsätze länger dauern oder der Bedarf angepasst wird. Die Annahmen sollten deshalb sichtbar bleiben.

Quellen: [1], [2], [3]

Material und weitere Gesundheitsleistungen separat betrachten

Neben der Pflegezeit können Medikamente, Verbandsmaterial, Hilfsmittel, ärztliche Leistungen oder Therapien Kosten auslösen. Diese Positionen folgen nicht automatisch derselben Abrechnung wie die Spitex-Pflege und können auf getrennten Rechnungen erscheinen.

Fragen Sie bei kostenintensivem Material vorab, wer es verordnet, beschafft und abrechnet. Bei Hilfsmitteln kann je nach Situation eine andere Versicherung oder Sozialversicherung zuständig sein.

Quellen: [3]

Die persönliche Monatsbelastung berechnen

Für eine Haushaltsplanung sollten Sie drei Blöcke getrennt rechnen: die ordentliche Kostenbeteiligung der Grundversicherung, die kantonal geregelte Patientenbeteiligung und alle privat bezahlten Leistungen. Die Beiträge der öffentlichen Restfinanzierung gehören nicht als zusätzlicher Privatbetrag in diese Rechnung.

Bei unregelmässigen Einsätzen ist eine Bandbreite ehrlicher als eine einzelne Zahl. Rechnen Sie mit einem normalen Monat und einem Monat mit zusätzlichen Einsätzen. So wird sichtbar, welcher Teil der Belastung planbar ist und wo Reserven nötig sein könnten.

Quellen: [2], [3]

Wenn Rechnung und Vereinbarung nicht zusammenpassen

Markieren Sie die betroffenen Positionen und fragen Sie zuerst die abrechnende Organisation nach Leistungsart, Zeit und Tarifgrundlage. Halten Sie die Antwort schriftlich fest. Ein sachlicher Abgleich löst viele Unklarheiten schneller als eine pauschale Beanstandung.

Bleibt eine Frage zur Kostenübernahme offen, wenden Sie sich mit Rechnung, Bedarfsermittlung und Versicherungsantwort an die zuständige Stelle. Je nach Problem können Krankenversicherung, Gemeinde, kantonale Behörde, Sozialberatung oder Ombudsstelle weiterhelfen.

Quellen: [2], [3]

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Monatspauschale für Spitex?

Nein. Abgerechnet wird nach effektiv geleisteter Pflege und Art der Leistung. Die Höhe hängt vom Bedarf ab.

Wie hoch ist mein maximaler Eigenanteil an der Pflege?

Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens 15.35 Franken pro Pflegetag, Stand Juli 2026. Zusätzlich gelten Franchise und Selbstbehalt. Hauswirtschaft und Betreuung werden separat verrechnet.

Werden Hauswirtschaft und Putzen von der Krankenkasse bezahlt?

In der Regel nicht über die Grundversicherung. Hier können Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen oder Gemeindebeiträge eine Rolle spielen.

An wen wende ich mich für eine verbindliche Berechnung?

An Ihre Spitex-Organisation und Ihre Krankenversicherung. Bei finanziellen Fragen kann auch die kantonale Ausgleichskasse oder eine Sozialberatungsstelle weiterhelfen.

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Orientierungshinweis

curao.ch gibt Orientierung und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an die zuständige Fachstelle, Ihre Spitex-Organisation oder Ihre Krankenversicherung.

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung, Artikel 7a
  2. Spitex Schweiz: Leistungen und Finanzierung
  3. Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung und Pflegeleistungen

Quellenstand:

Stand: Juli 2026. Die genannten Beiträge gelten seit 1. Juli 2025 und können künftig angepasst werden. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und können je nach Kanton, Gemeinde und Versicherung abweichen.